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Corona – Reisen innerhalb Europa

Nach und nach lockerten viele europäische Länder ihre Corona-Maßnahmen – die Winterwelle scheint überwunden zu sein, die Inzidenzwerte sind rückläufig. Der Sommer naht und viele möchten zum ersten Mal seit dem Beginn der Pandemie in den Urlaub reisen. In einigen Urlaubsländern gelten noch Maskenpflicht und die 3G-Regelung bei der Einreise, andere Länder haben diese Maßnahmen mittlerweile komplett aufgehoben.

In welchen Ländern gelten keine Corona-Maßnahmen mehr?

Dänemark beendete die Corona-Maßnahmen bereits am 01. Februar 2022. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz dort bei einem Wert von 186,6 (Stand. 27.04.2022). 

Die Niederlande folgte der Beendigung der Maßnahmen am 23. März 2022. Durch internationale Vereinbarungen sei nur noch die Maskenpflicht auf Flughäfen und in Flugzeugen gültig, berichtete der NDR noch am selben Tag. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz bei ​​93,6 (Stand 27.04.2022).

Sowohl die Schweiz als auch Schweden beendeten ihre Corona-Maßnahmen zum 1. April 2022. Nachdem Schweden das Pandemiegesetz aufhob, beträgt der Wert der 7-Tage-Inzidenz derzeit 23,5 (Stand 27.04.2022). Die Inzidenz der Schweiz verzeichnet einen aktuellen Wert von 260,9 (Stand 27.04.2022).

In diesen Ländern gelten weder Maskenpflicht noch 3G-Einreiseregeln.

Einige Länder haben noch ein Mindestmaß an Corona-Maßnahmen

Doch gibt es noch einige Länder in Europa, die die Corona-Maßnahmen nicht ganz aufheben möchten. Dort gelten durch die in Etappen stattfindenden Lockerungen noch grundlegende Schutzmaßnahmen wie beispielsweise das Tragen von Masken oder die Einreise unter 3G-Bestimmungen.

Österreich

In Österreich ist bei der Einreise die 3G-Regelung zu beachten, das heißt, man muss einen Nachweis über den Corona-Impfstatus oder über die Genesung erbringen. Ansonsten ist auch ein negativer Testnachweis möglich. Das Ergebnis des PCR-Tests darf nicht älter als 72 Stunden sein, das Ergebnis des Antigentests darf nicht älter als 24 Stunden sein. 

Außerdem gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und an deren Haltestellen, Supermärkten, Apotheken und Krankenhäusern eine Maskenpflicht. Derzeit hat Österreich eine 7-Tage-Inzidenz von 557,2 (Stand 28.04.2022).

Italien

Seit dem 1. April 2022 gilt in Italien kein Corona-Ausnahmezustand mehr. Mindestens bis zum 1. Mai gilt in den Innenbereichen der Gastronomie und Diskotheken sowie im Fern- und überregionalen Verkehr die 3G-Regel. Auch müssen in Innenräumen Masken getragen werden, in Fernzügen und Flugzeugen sowie in Gondeln und Seilbahnen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Im öffentlichen Nahverkehr gilt weiterhin eine Maskenpflicht und der Mindestabstand von einem Meter. Für Übernachtungen in Hotels, Besuche in Museen oder für die Nutzung von Seilbahnen und Skiliften ist kein 3G-Nachweis nötig.

Für die Einreise gilt: es ist eine Online-Anmeldung und ein 3G-Nachweis bei der Ankunft nötig. Ist man genesen oder hat noch keine Booster-Impfung, ist der Nachweis nur sechs Monate gültig. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Schnelltest nicht älter als 48 Stunden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 697,9 (Stand 28.04.2022).

Frankreich

Wer nach Frankreich reisen möchte, sollte die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr beachten, ansonsten wurden die meisten Corona-Regeln zurückgenommen, wie auch die 3G-Nachweispflicht im öffentlichen Leben. Möchte man in das Land einreisen, gilt allerdings noch die 3G-Pflicht, das heißt, man muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein, um das Land betreten zu dürfen. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Schnelltest ist für die Einreise 48 Stunden lang gültig. Der Inzidenzwert beträgt aktuell 758,2 (Stand 28.04.2022).

Spanien

Spanien verzichtet seit dem 19. April 2022 auf fast alle Corona-Maßnahmen. Einzige Ausnahme: im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Maskenpflicht. Auf den Balearen gilt eine Abstandsregelung von 1,5 Metern.

Anders als in Italien ist keine Online-Anmeldung vor der Anreise nötig. Für die Einreise muss man einen 3G-Nachweis erbringen. Man muss geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Der PCR-Test hat eine Gültigkeit von 48 Stunden, ein Antigentest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Spanien verzeichnet einen Inzidenzwert von 206,6 (Stand 28.04.2022).

Griechenland

Wer demnächst in Griechenland Urlaub machen möchte muss voraussichtlich bis zum 1. Juni 2022 in öffentlichen Innenräumen sowie Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen. Ab dem 1. Mai gilt jedoch keine 3G-Nachweispflicht mehr, außer bei der Einreise. Der PCR-Test darf höchstens 72 Stunden alt sein, der Antigentest maximal 24 Stunden. 412,4 ist der Wert der aktuellen 7-Tage-Inzidenz (Stand 28.04.2022).

Türkei

Bei der Einreise in die Türkei muss ein 3G-Nachweis erfolgen. Der Genesenennachweis ist 180 Tage gültig. Ein negatives PCR-Testergebnis darf maximal 72 Stunden alt sein. Ein negativer Antigentest muss innerhalb von 48 Stunden vorgewiesen werden.

Vor Ort gilt ein Mindestabstand von drei Schritten zu anderen Personen sowie die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. In der Türkei liegt der 7-Tage-Inzidenzwert gerade bei 22,1.

In welchen Ländern wurde die Maskenpflicht in Flugzeugen abgeschafft?

Mit der Lockerung beziehungsweise Abschaffung der Corona-Maßnahmen in vielen Ländern, wurden auch die Corona-Maßnahmen in Flugzeugen vieler Länder überdacht.

Wer also mit der finnischen Airline Finnair reist, muss an Board keine Maske mehr tragen. Gleiches gilt für die Swiss International Air Lines in der Schweiz sowie die British Airways in Großbritannien und die Scandinavian Airlines

Vorsicht ist dennoch geboten. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtete darüber, dass eine Sprecherin der Fluggesellschaft Finnair verdeutlichte, dass “länderspezifische Vorgaben natürlich Vorrang” hätten. Dies hätte zur Folge, dass bei Flügen zwischen Deutschland und Finnland beispielsweise weiterhin eine Maskenpflicht bestehen würde.

Das gilt für Reiserückkehrer

Nach dem Urlaub im Ausland muss bei der Einreise nach Deutschland ein 3G-Nachweis erbracht werden, wenn man älter als zwölf Jahre ist. Die Verordnung dazu wäre am 28. April ausgelaufen, jedoch verlängerte die Regierung sie bis zum 31. Mai 2022.

Reist man aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet zurück, gilt eine Quarantänepflicht. Laut Robert Koch-Institut (RKI) steht derzeit kein Land auf der Liste der Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete. Da sich dies jedoch ändern könne, bleibt die Regelung weiterhin bestehen.

Für alle, die einen Test zum Reisen benötigen, bietet Coronatest einen schnellen und zuverlässigen Service an. Die Clungene Antigen-Schnelltests weisen eine sehr hohe Sensitivität und Spezifität auf, die PCR-Tests werden in einem offiziell anerkannten und lizenzierten Labor in Deutschland ausgewertet und befundet. Wir wünschen einen schönen Urlaub!

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