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Bald bundesweite Corona-Testpflicht in Kitas?

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich vermehrt aus. Seit Montag, dem 10.01.2022 müssen Kitakinder in Bayern drei Mal pro Woche einen negativen Corona-Test vorweisen können. Was sagen Studien zu diesem Vorgehen? Wie findet die Umsetzung statt und werden Kitakinder bald in ganz Deutschland getestet, bevor sie die Einrichtungen betreten dürfen? Wir haben die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.

Aktuelle Studienergebnisse

Forschende der Universität Würzburg veröffentlichten Anfang Januar 2022 eine “Handlungsanleitung zur Umsetzung von SARS-CoV-2 Testungen in vorschulischen Kinderbetreuungseinrichtungen”. An der Studie nahmen neun Kitas mit ca. 1000 Betreuungsplätzen und 190 Betreuer:innen teil. Das entspräche ungefähr 20 Prozent der betreuten Kinder in Würzburg zwischen zwei und sechs Jahren. Zwischen September 2020 und März 2021 wurden die Kinder und Betreuer:innen regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet. Die Erkenntnis: Wenn diese Testungen regelmäßig stattfänden, sei die Gefahr von Infektionsübertragungen in den Einrichtungen gering. 

Die darauf basierende Handlungsanleitung spricht sich für Testungen aus, die zweimal die Woche stattfinden sollen. Gleich an den Montagen solle der erste Test gemacht werden, da der Zeitpunkt wichtig für die frühzeitige Infektionserkennung sei. Außerdem müssten mindestens 50 Prozent aller Personen, die sich in der Einrichtung aufhalten, testen lassen, damit die rechtzeitige Erkennung einer Infektion möglich sei. Entscheidend sei, dass das Testergebnis vor dem nächsten Besuch der Kindertagesstätte vorliege


Da die Omikron-Variante sich immer rasanter ausbreitet, könnte eine Anpassung der Empfehlung möglich sein. Der Bayerische Rundfunk (BR) zitierte Prof. Dr. med. Oliver Kurzai vom Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Universität Würzburg: “Es ist ganz klar so, dass die Omikron-Variante den Aufwand der Testung nochmal erhöhen wird. Wenn ich sage für Alpha reicht 50 Prozent zweimal die Woche, dann brauche ich für Omikron beispielsweise eine höhere Teilnahme – eventuell auch dreimal die Woche Screening. Das werden wir jetzt untersuchen, zusammen mit den Modellierern.”

Ziele der Empfehlung

Laut Studie soll zum einen eine Corona-Infektion bei Kindern und Personal frühzeitig erkannt werden und die Übertragung des Virus in den Einrichtungen verhindert werden. So kann die Kita-Betreuung weitergeführt werden, auch wenn vereinzelt Infektionen auftreten, und eine “geringstmögliche Belastung für Kinder, Eltern und MitarbeiterInnen” gewährleistet werden. Das Testkonzept sorge zudem für einen “geringstmöglichen” Eingriff in die “täglichen Abläufe in den Kitas” und ein erhöhtes Sicherheitsempfinden. Ziel der Empfehlung sei zudem sowohl die “Gewährleistung einer möglichst langfristigen Akzeptanz regelmäßiger Testungen” als auch die der “möglichst kosteneffizienten Umsetzung” der regelmäßigen Testungen.

Lage in Bayern

Seit Montag, dem 10. Januar gilt die Testpflicht für Kita-Kinder in Bayern. Mit dem ersten Geburtstag gilt die Testpflicht. Getestet werden soll dreimal pro Woche: montags, mittwochs und freitags. Falls ein Kind an einem der Tage nicht anwesend ist, muss es sich an dem Tag testen lassen, an dem es wieder am Kita-Alltag teilnimmt. Ohne negatives Testergebnis dürfen die Kinder die Einrichtung nicht betreten, außer sie sind geimpft oder genesen. 

Bei der Testung gibt es drei Möglichkeiten: Entweder wird in einem Testzentrum getestet, es findet ein Selbsttest zu Hause statt, den die Eltern glaubhaft versichern müssen, oder man wählt die Variante der PCR-Pooltests in den Kitas. Alle drei Varianten werden vom Freistaat finanziell unterstützt. Für die Tests an Teststationen oder zu Hause teilen die Kitas Berechtigungsscheine aus. Carolina Trautner, Bayerns Familienministerin, erklärte im Bayerischen Rundfunk (BR): “Eine flächendeckende Einführung von den PCR-Pooltests ist aktuell im Freistaat von uns aus München her logistisch nicht möglich“.

Die Tests müssen durch die Erzieher:innen nicht kontrolliert werden, so Trautner, denn die Testpflicht solle so einfach, unbürokratisch und vertrauensvoll wie möglich stattfinden. Entweder die Sorgeberechtigten zeigen das Ergebnis auf dem Selbsttest an und entsorgen ihn gleich danach oder sie bestätigen die negative Testung durch ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Trautner erklärte dem BR, dass Kita-Kinder im Gegensatz zu Schulkindern die Tests nicht selbstständig – mit Hilfestellung des Personals – durchführen könnten. Aufgrund der Vorherrschenden Personalprobleme in Kitas spricht sich Trautner für die Testung zu Hause aus, um das Kita-Personal zu entlasten. Auch die Diakonie München und Oberbayern betont den hohen bürokratischen Aufwand, der an der Realität der Kitas vorbeigehe.

Der Vorteil der Schnelltests zu Hause ist laut Referat für Bildung und Sport der Stadt München der, dass die Kleinkinder von engen Bezugspersonen zu Hause getestet werden, da die Testung sonst als “ungewohnt und möglicherweise belastende Handlung” wahrgenommen werden könne. Auch sei die Testung laut Trautner im Interesse der Eltern, da dadurch die Sicherheit in Kitas verbessert werde.

Doch für einige Eltern bedeute die Testung zu Hause trotzdem “mehr Stress am Morgen” und einen “Mehraufwand”, so berichteten einige Eltern ihre Wahrnehmung dem BR. Auch kritisierte eine Mutter die dreimalige Testung pro Woche bei Kitakindern, während Schulkinder sich laut ihr nur zweimal in der Woche testen lassen müssten.

Die Testung zu Hause basiert allerdings auf Vertrauen. Eine Überprüfung, ob der Test wirklich durchgeführt wurde, kann nicht stattfinden. Laut einem Artikel des Spiegel-Magazins soll das Sozialministerium in einem Newsletter Mitte Dezember vorgeschlagen haben, dass Kitas, falls Zweifel an der Echtheit eines Tests besteht, einen zusätzlichen Test verlangen können und es eine Möglichkeit wäre, den Test per Video zu dokumentieren. Doch soll dieser Vorschlag kurz darauf vom Ministerium selbst als unpraktikabel und zu bürokratisch verworfen worden sein. 

Welche Konsequenzen gibt es bei Nichtbeachtung der Regel?

Das Bayerische Gesundheitsministerium wies darauf hin, dass Verstöße gegen die Kita-Testpflicht durch die Kitabetreibende mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Sorgeberechtigte seien verpflichtet, ein negatives Testergebnis vorzulegen und Kitas dürfen nur negativ getesteten Kindern den Einlass gestatten.

In unseren Testzentren haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihre Kinder schnell, sicher und günstig auf das Coronavirus hin testen zu lassen. Unsere Clungene Antigen-Schnelltests haben eine Sensitivität von 98,5 % und eine Spezifität von 100 %, so können Kindertagesstätten sicher betreten werden. Das Ergebnis erhalten Sie bereits innerhalb von 20 Minuten nach der Probenentnahme. Buchen Sie jetzt ganz einfach Ihren Test.

Werden andere Bundesländer nachziehen?

Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg gilt die Kita-Testpflicht bereits ab dem 10. Januar 2022. Die Kultusministerin Theresa Schopper erklärte: „Mit zusätzlichen Tests und der Testpflicht wappnen wir uns dafür, dass die Omikron-Variante auf uns zukommt. Wir wollen an den Kindertageseinrichtungen so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten“. Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, fügte hinzu, dass die Testpflicht in Kitas und Kinderpflegeeinrichtungen ein präventiver Schritt sei, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Noch gebe es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gefährlichkeit der Omikron-Variante für Kinder. Die Kosten hierfür übernehme das Land. Es sollen 22,4 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits eingeplanten freiwilligen Beteiligungen an den Tests bereitgestellt werden. Sie sind bis zum 28. Februar, also bis zum Beginn der Faschingsferien, gedacht.

Bremen

In Bremen sind sind die Corona-Testungen für Kitas noch auf freiwilliger Basis, doch die Bildungssenatorin Sascha Aulepp und der Bürgermeister Andreas Bovenschulte tauschten sich mit mit Beschäftigten und der Elternvertretung einer Kita per Videotelefonat über eine mögliche Testpflicht aus. Aulepp erklärte dem Magazin “buten un binnen”, dass sie es für selbstverständlich hielte, “dass Eltern ihre Kinder testen, bevor sie diese in eine Kita schicken”. Nun soll aufgrund des Austauschs eine Strategie für die Testungen in Kitas festgelegt werden.

Niedersachsen

Wird die Kita-Testpflicht auch in Niedersachsen durchgesetzt? Jan Arning, Geschäftsführer des niedersächsischen Städtetags, plädiert ebenfalls für die Testpflicht an Kindertagesstätten. Ausreichend Tests seien laut ihm vorhanden und auch eine verbindliche Regelung wäre schnell machbar. Noch prüfe das Kultusministerium in Hannover allerdings die gewünschte Verordnung. Vielerorts führten die Kitas der Kommunen bereits selbstständig die Testpflicht ein.

Brandenburg

In Brandenburg soll die Testpflicht für Kitas und Krippen ab dem 7. Februar – also nach den Winterferien – gelten.  Es sollen zwei Tests pro Woche stattfinden, sie dürfen allerdings nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden. Ministerpräsident Dietmar Woidke verwies auf die Vorlaufzeit, um Testkits zu organisieren und begründet damit den relativ späten Beginn der offiziellen Testpflicht. Auch hier werden die Selbsttest kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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