Das sind die neuen Beschlüsse der Bund-Länder-Runde
Aktuell hat Deutschland einen bundesweiten Inzidenzwert von 470,5. 72,31% der Bevölkerung sind vollständig geimpft. 74,82 % haben mindestens eine Impfung erhalten und 45,1 % der Deutschen erhielten bereits eine Booster-Impfung. Mittlerweile ist die Omikron-Variante auf dem Vormarsch und fordert neue Corona-Maßnahmen durch den Bund-Länder-Gipfel. Die nächste Beratung zwischen Bund und Ländern soll am 24. Januar stattfinden.
Am 7. Januar 2022 fand der erste Corona-Gipfel des Jahres statt. Neben dem Bundeskanzler Olaf Scholz nahmen die Ministerpräsident:innen an der Runde teil. Mit den neu beschlossenen Maßnahmen soll sowohl die Omikron-Variante gebremst werden als auch das Gesundheitswesen nicht überlastet werden. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Maßnahmen, die beschlossen wurden.
Gastronomie künftig mit 2G-Plus
Egal ob Restaurant, Café, Kneipe oder Bar – in Zukunft wird man zu diesen Lokalitäten bundesweit grundsätzlich nur als geimpfte oder genesene Person mit tagesaktuellem Test Zugang bekommen. Dies gilt unabhängig von der aktuellen regionalen Inzidenz. Wann genau die Regelung umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Ausnahmen sollen für Menschen gelten, die eine Booster-Impfung erhalten haben (ab dem Tag der Auffrischungsimpfung). Diese Personen müssen sich nicht zusätzlich auf das Virus testen.
Sachsen-Anhalt sowie Bayern setzen die Regelung nicht um. In den beiden Bundesländern wird eine 2G Regelung für die Gastronomie gelten, es wird also von Geimpfte und Genesene kein zusätzlicher Test-Nachweis verlangt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff verweist auf die dort vorherrschende Delta-Variante und eine zur Lage passende Taktung hin: “Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden.”
Markus Söder, Bayerns Ministerpräsident, äußerte sich nach dem Beschluss vom 7. Januar folgendermaßen: „Ich habe den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist. Wir sind da sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch.”
Veranstaltungen im öffentlichen Raum und Einzelhandel
Während Clubs und Diskotheken in Innenräumen bundesweit geschlossen bleiben und Tanzveranstaltungen verboten sind, können Kinos oder Theater unter der 2G-Regelung besucht werden. In Bayern gilt hier allerdings 2G-Plus, einschließlich für Geimpfte und Genesene mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses kann der Einlass erfolgen. Auch der Einzelhandel ist für geimpfte und genesene Personen weiterhin zugänglich. Geschäfte des täglichen Bedarfs – zum Beispiel Geschäfte für Lebensmittel – bleiben für alle geöffnet.
Keine verschärften Kontaktbeschränkungen
Hier gilt weiterhin: Bei privaten Zusammenkünften können sich maximal zehn geimpfte oder genesene Personen treffen. Ungeimpfte Personen dürfen sich jedoch nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Die Regel gilt nicht für Kinder unter 15 Jahren.
Quarantäne wird verkürzt
Bisher waren für die Quarantäne und Isolierung von Kontaktpersonen und an Covid-19-Erkrankten 14 Tage vorhergesehen. Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Geboostert gab es bei der Omikron-Variante bisher nicht. Doch künftig soll sich das ändern und die Quarantäne kann für Kontaktpersonen, die eine Booster-Impfung erhielten, komplett entfallen. Auch frisch geimpfte und frisch genesene Kontaktpersonen müssen dann nicht in Quarantäne. Mit “frisch” ist gemein, dass die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
Für alle anderen Gilt: die Isolation und Quarantäne endet nach zehn Tagen, eine Freitestung für Kontaktpersonen und Infizierte ist nach sieben Tagen möglich. Hierzu wird ein PCR- oder Schnelltest mit Nachweis benötigt.
Für Mitarbeitende in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe darf die siebentägige Isolation durch einen PCR-Test beendet werden, doch Betroffene dürfen den Dienst nur wieder aufnehmen, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Für Kinder aus Kinderbetreuungen und Schulen kann eine Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch eine Freitestung mit einem PCR- oder Schnelltest beendet werden. Die Isolation für Infizierte endet mit einem negativen Test-Nachweis nach sieben Tagen.
Mit der Verkürzung der Quarantäne soll vor allem die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur gesichert werden. Dies betrifft beispielsweise das Gesundheitswesen, die Polizei oder auch die Feuerwehr. Im Interview mit der ARD erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass der Ablauf einer Omikron-Infektion verkürzt sei und dementsprechend die Anpassung der Quarantänezeit zur Folge habe.
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Bei unseren Teststationen können Sie beispielsweise Corona-Tests buchen, um sich aus der Quarantäne frei zu testen, Ihren Infektionsstatus zu überprüfen oder um Veranstaltungen besuchen und Flugreisen wahrnehmen zu können.
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FFP2-Masken werden empfohlen
Die Nutzung von FFP2-Masken in Geschäften und dem öffentlichen Personenverkehr ist weiterhin nicht vorgeschrieben. Es wird laut Beschluss jedoch dringend empfohlen, beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen FFP2-Masken statt OP-Masken zu verwenden. Dies sei sowohl in geschlossenen Räumen als auch bei Zusammentreffen mit anderen Menschen wichtig.
Homeoffice soll verstärkt genutzt werden
Im Beschluss wird dazu aufgerufen, das Homeoffice in den kommenden Wochen stärker zu nutzen. Außerdem wird auf die Homeoffice-Pflicht verwiesen. Laut Internetseite der Bundesregierung müssen Arbeitgeber:innen den Arbeitenden die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten, wenn es sich um Büroarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten handele und keine betrieblichen Gründe dagegen sprächen. Auch dürfen aus Sicht der Beschäftigten keine Gründe dagegen sprechen, wie beispielsweise fehlende räumliche oder technische Bedingungen.
Verlängerung der Wirtschaftshilfen
Unternehmen ist es ab sofort möglich, die bis Ende März beschlossene Überbrückungshilfe IV zu beantragen. Diese soll Einbußen und Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgleichen. Neben Sachkosten werden nun auch Personalkosten bei den Fixkosten berücksichtigt.
Impfpflicht
Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen sprachen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Ihre Notwendigkeit wird im Beschluss hervorgehoben. Wann genau eine allgemeine Impfpflicht umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt.
Kein Lockdown und keine Schulschließungen
Nach dem Beenden der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch eine Änderung am Infektionsschutzgesetz ist ein bundesweiter Lockdown ausgeschlossen. Auch Schulschließungen werden derzeit nicht in Betracht gezogen.