Coronatests an Schulen – Die aktuelle Situation
Das neue Schuljahr steht in den Startlöchern, in mehreren Bundesländern und für Millionen Schüler hat der Unterricht bereits angefangen. Trotz steigender Inzidenzwerte hoffen die Kultusministerien, Schulschließungen mit Home-Scooling in diesem Jahr vermeiden zu können. Auch Wechselunterricht soll nach Möglichkeit eine Ausnahme bilden.
Eine einheitliche Strategie für alle Bundesländer zur Bekämpfung der Pandemie ist bisher nicht vorhanden. Die meisten Kultusministerien setzen auf Maskenpflicht und Testungen, zumindest in den ersten Wochen nach den Sommerferien. Dabei kommen für Grundschüler häufig die sogenannten Lolli-Tests infrage, während die älteren Schüler fast ausschließlich die schnellen Antigen-Selbsttests nutzen.
Da der Großteil der nicht volljährigen Schüler aktuell noch ungeimpft ist, stellen Testungen an Schulen heute die einzige Möglichkeit dar, das Infektionsgeschehen zu überwachen. Als zukunftsweisend gelten dabei die modernen PCR-Tests als Pooltestungen, da sie zum einen nahezu 100%ig zuverlässig sind und zum anderen deutlich günstiger sind. Bei Pooltestungen werden Proben mehrerer Testpersonen zusammen ausgewertet. Nur wenn Viren-Erbgut gefunden wird, wird jede einzelne Probe analysiert, um den Infizierten oder die Infizierte zu finden. .
Für die Umsetzung der Corona-Schutzverordnung sind die Bundesländer allerdings selbst verantwortlich. Daher weichen die konkreten Regeln und Vorgaben unter den Bundesländern voneinander ab. Nachfolgend die Regelungen für einige ausgewählte Bundesländer:
PCR-Pooltests an Bayerns Grundschulen!
• Baden-Württemberg: Bis zu den Herbstferien sollen zweimal wöchentliche Corona-Tests an den Schulen weiterlaufen. Die meisten Schulen setzen hierbei auf Schnelltest. Zusatzangebote wie Chöre und Theater-AG werden grundsätzlich wieder zugelassen. Klassenfahrten im Inland sind ebenfalls wieder erlaubt, Reisen und Schüleraustausch ins Ausland bleiben hingegen untersagt. Mehr dazu
• Bayern: Erst am 30. Juli und damit als letztes Bundesland haben in Bayern die Ferien begonnen. Das neue Schuljahr beginnt hier am 14. September. Alle Schülerinnen und Schüler sollen vor dem Schulstart auf das Coronavirus in einem Testzentrum, an einer Teststation oder in einer Apotheke getestet werden. Zunächst sollen die Schülerinnen und Schüler regelmäßig dreimal in der Woche getestet werden und „anfangs” auch weiter Masken tragen. An Grundschulen soll es im neuen Schuljahr PCR-Pooltests geben. Mehr dazu
• Berlin: Hier wurde die Corona-Testpflicht an Schulen in den ersten drei Wochen des neuen Schuljahres sogar ausgeweitet: Lehrkräfte testeten sich zweimal in der Woche, Schülerinnen und Schüler dreimal in der Woche. Schüler testen sich in der Schule mit einem Antigen-Selbsttest oder können ein aktuelles Zertifikat von einer zugelassenen Teststelle vorlegen. Danach gilt für alle wieder: zwei Corona-Tests pro Woche. Die Maskenpflicht in geschlossenen Schulräumen wurde wegen der steigenden Corona-Zahlen bis zum 5. September verlängert. Wann und wo die Maskenpflicht danach greift, soll vom Stufenplan abhängen, der im Herbst 2020 beschlossen wurde und der jetzt wieder greifen soll. Mehr dazu
• Brandenburg: In Brandenburg ist das betreten von Schulen ohne vorherigen Selbsttest verboten. Die Maskenpflicht ist seit 23. August an Grundschulen entfallen, an weiterführenden Schulen ist das Tragen medizinischer Masken weiterhin vorgeschrieben. Abgenommen werden dürfen die Masken während des Stoßlüftens, beim Sportunterricht, bei Klausuren ab 240 Minuten und beim Musikunterricht. Für die beiden letztgenannten Punkte muss dann aber der Mindestabstand eingehalten werden. Klassenfahrten sind wieder möglich. Mehr dazu
Tägliche Coronatests in der ersten Schulwoche in Niedersachsen!
• Hessen: In den ersten zwei Wochen des neuen Schuljahres wird die Testfrequenz von derzeit zwei auf drei Corona-Tests pro Woche erhöht. Vor Schulbeginn sollen alle Schülerinnen und Schüler einen Corona-Test in einer Teststelle machen. Die Maskenpflicht gilt bis zum 10. September zunächst auch am Platz während des Unterrichts. Mehr dazu
• Niedersachsen: In den Schulgebäuden wird es auch im neuen Schuljahr zunächst für alle Schulstufen und Schularten zum Schutz vor Corona eine Maskenpflicht im Unterricht geben. Auf Schul- und Pausenhöfen sowie im Sportunterricht entfällt die Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler über 14 Jahre sollen eine medizinische Maske tragen, bei Jüngeren ist auch eine Stoffmaske erlaubt, so das Kultusministerium. Es soll zu Beginn des neuen Schuljahres (ab 2. September) in den ersten sieben Tagen tägliche Corona-Tests an Schulen geben. Vor den Ferien waren zwei Corona-Tests pro Woche vorgeschrieben. Mehr dazu
• Nordrhein-Westfalen: Es gilt zunächst weiterhin eine Maskenpflicht im Gebäude und auch im Klassenraum. Im Außengelände der Schulen muss keine Maske getragen werden. Die verpflichtenden zwei Corona-Selbsttests pro Woche bleiben im neuen Schuljahr – ausgenommen sind davon nachweislich Geimpfte und Genesene. An Grund- und Förderschulen werden kommen statt der Corona-Schnelltests Lolli-Tests zum Einsatz, die mittels PCR-Analyse ausgewertet werden. Sport- und Musikunterricht sollen wieder stattfinden. Singen und das Spielen von Blasinstrumenten darf vorerst aber nur draußen stattfinden. Auch der Sportunterricht soll möglichst nach draußen verlegt werden. In der Sporthalle gilt die Maskenpflicht. Die Quarantäne-Regelungen werden gelockert: Bei einem Corona-Fall müssen nur die Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, die nahe bei der oder dem Infizierten saßen. Mehr dazu