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Regeln für Coronatests in der EU

Die Bilanz nach einem Jahr Corona ist in vielerlei Hinsicht verheerend – nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern Europas. Die große Hoffnung im Kampf gegen das Coronavirus, die Impfung, geschieht viel zu schleppend. Deshalb setzen Experten und Virologen auf eine verstärkte Teststrategie. Sie soll dazu beitragen, neue Infektionsketten und -herde möglichst klein zu halten oder bestenfalls zu verhindern.

Weil die Corona-Pandemie weit über die Grenzen Deutschlands hinausgeht, fragen sich viele Grenzgänger, Urlauber und Reisende: Gibt es bestimmte Regeln für Corona-Tests, die man im Ausland macht? Haben diese Tests in Deutschland überhaupt eine Gültigkeit? Und was gilt bei der Einreise nach Deutschland?

Einreise nach Deutschland: Was muss ich beachten?

Was die Einreise betrifft, müssen EU-Bürger dieselben Bedingungen beachten wie Deutsche, die ins Bundesgebiet zurückkehren. Für sie gelten die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die Nachweispflicht für einen negativen Corona-Test, abhängig von der Risikoeinstufung des Herkunftsstaats, sowie die Quarantäne-Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Aktuelle Informationen zur Einstufung des Reiselandes finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institut.  Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, müssen Sie übrigens die Kosten für den Corona-Test selbst tragen. Dies gilt sowohl für den verpflichtenden Test im Zusammenhang mit der Einreise als auch den freiwilligen Test zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne. 

Sollten Sie sich im Urlaub wider Erwarten mit Corona infiziert haben und Ihr Schnelltest fällt positiv aus, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Auslandsvertretung – beispielsweise der deutschen Botschaft in Ihrem Reiseland in Verbindung – um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Sondern Sie sich in Ihrer Unterkunft von anderen Reisenden ab und informieren Sie gegebenenfalls auch das Personal der Unterkunft darüber, dass sie womöglich infiziert sind. 

Weitere Informationen zur Einreise nach Deutschland finden Sie hier

Was ist die digitale Einreiseanmeldung?

Zur Entlastung der Gesundheitsämter und zur Unterstützung der bestehenden Prozesse der Quarantäneüberwachung hat die Bundesregierung mittlerweile die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) entwickelt. Sie ersetzt die bisherige papierbasierte Erfassung und Verarbeitung der Daten. Die digitale Einreiseanmeldung müssen Sie dann ausfüllen, wenn Sie nach Deutschland einreisen möchten und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet oder einem Gebiet mit einem besonders hohen Risiko aufgehalten haben. Die Digitalisierung der Einreiseanmeldungen soll die Gesundheitsämter entlasten: Diese erfahren nun schnell und zuverlässig, wer sich in ihrem Zuständigkeitsbereich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und sich in Quarantäne begeben muss. So kann besser vermieden werden, dass durch Einreisen in Deutschland neue Infektionsherde entstehen. Anmelden für die Digitale Einreiseanmeldung müssen Sie sich vor Reiseantritt: Die Einreiseanmeldung muss beim Beförderungsanbieter vorgelegt werden, etwa bei der Fluggesellschaft, aber auch bei der Einreise per Schiff, Zug oder Bus. Bei allen anderen Einreiseformen, beispielsweise mit dem Auto, müssen Sie die Anmeldung spätestens bei der Grenzkontrolle vorlegen können

Gibt es EU-Vorgaben für Antigen-Schnelltests?

Laut Richtlinie der Europäischen Kommission ist der PCR-Test nach wie vor der „Goldstandard“ unter den Coronatests. Diese Testung wird sowohl von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch vom Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) als die zuverlässigste Testmethode erachtet. Darüber hinaus empfiehlt die EU aber inzwischen auch den Einsatz von Antigen-Schnelltests – bei gewissen Voraussetzungen und unter bestimmten Bedingungen. Denn anerkannt werden diese Antigen-Tests in Deutschland und weiten Teilen der Europäischen Union nur, wenn sie die Vorgaben der EU erfüllen.

  • So werden Schnelltests innerhalb der EU bei der Einreise nur anerkannt, wenn die Hersteller dafür Sorge getragen haben, dass ihre Tests auch den vorgegebenen Richtlinien entsprechen. Dazu müssen die Tests im Vorfeld eine Prüfung durchlaufen – erst wenn sie diese bestehen, bekommen sie die nötige CE-Kennzeichnung. Achten Sie vor einem Test bitte auf dieses Prüfsiegel.
  • Zudem müssen die Schnelltests mit einer ausreichenden Sensitivität und Spezifität ausgezeichnet sind. Dabei gibt die EU eine Sensitivität von mindestens 80 Prozent vor – dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit bei mindestens 80 Prozent liegt, dass ein Infizierter durch den Test auch als infiziert erkannt wird. Bei der Spezifität gilt laut EU eine Vorgabe von 97 Prozent. Dieser Wert gibt an, zu wieviel Prozent ein gesunder Mensch als gesund erkannt wird. 
  • Eine aktuelle britische Studie um Dr. Jacqueline Dinnes weist darauf hin, dass Schnelltests am genauesten Patienten innerhalb der ersten Woche nach einer Ansteckung identifizieren. Bei Massentests von Personen ohne Symptome wiesen viele Tests auf dem Markt eine Sensitivität von nur etwas über 50% auf. Auf Nummer sicher gehen Sie mit Tests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft wurden. Eine Liste der aktuell zugelassenen Produkte finden Sie hier. Im Zweifelsfall sind allerdings PCR-Tests immer zu bevorzugen, da ihre Ergebnisse zuverlässiger sind, auch wenn für die Einreise oftmals der Schnelltest ausreicht.
  • Wichtig ist zudem, dass Sie nach dem Coronatest ein Testprotokoll erhalten. Das benötigen Sie zum Beispiel bei der Einreise in EU-Länder. Die Antigen-Schnelltests werden auch nur akzeptiert, wenn die Tests von medizinisch geschulten Fachkräften abgenommen wurden. Auch dies muss im Protokoll vermerkt sein. Selbsttests werden bei der Einreise nicht anerkannt. 

Informieren Sie sich vor Auslandsreisen zu den aktuellen Anforderungen Ihres Reiselandes. Aktuelle Informationen zu Ihrem Reiseland, finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Wo kann ich mich in Deutschland testen lassen?

Sollten Sie einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest benötigen, beispielsweise vor dem Antritt einer Auslandsreise, dann sind Sie in unseren Teststationen von Coronatest.de bestens aufgehoben. Registrieren Sie sich vorab bitte online und kommen Sie dann gerne spontan vorbei. Wir freuen uns auf Sie. 

In vielen Bundesländern werden die Kosten für Antigen-Schnelltests inzwischen vom Staat bezahlt und sind für Sie kostenlos. Auch wir führen in vielen unser Teststationen diese für Sie kostenlosen Bürgertests durch. Ob das auch bei der Ihnen nächstgelegenen Station der Fall ist, finden Sie in der Übersicht unserer Teststellen. Natürlich entsprechen alle unsere Tests den EU-Standards und Auflagen, so dass sie auch bei Auslandsreisen und Testpflicht anerkannt werden.

Bitte beachten Sie: Ein positives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, der von geschultem Personal durchgeführt wurde, ist meldepflichtig. Zudem muss auf jeden Fall noch ein PCR-Test erfolgen. Das ist wichtig, um das Ergebnis zu bestätigen. Haben Sie den Antigen-Test also vor Antritt ihrer Reise in Deutschland durchgeführt, kontaktieren Sie bitte den Hausarzt*in oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117. Wird der PCR-Test vom ärztlichen Gesundheitsamt oder vom niedergelassenen Arzt*in verordnet, müssen Sie diesen zweiten Test nicht selbst bezahlen. Die Kosten übernimmt dann die gesetzliche Krankenkasse.

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